AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's von Euler Automaten
Verkauf nur an Gewerbetreibende. Kein Verkauf an Endverbraucher oder Privatpersonen.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Euler Automaten. Inhaber KFM.(IHK) Frank Euler. Deutschland und Spanien.
1.Allgemein
Den Vertragsbeziehungen zwischen der Firma
Euler Automaten (Verkäufer) und ihren Kunden/Vertragshändler(nur gewerbliche
Käufer) liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Entgegenstehende allgemeine
Geschäftsverbindungen des Käufers gelten nicht. Diese bedürfen der
ausdrücklichen Anerkennung der Firma Euler Automaten. Die Angebote der Firma
Euler Automaten sind freibleibend. Der Käufer ist an der Bestellung 4 Wochen ab
Eingang beim Verkäufer gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser
Frist schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt hat. Sämtliche
Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Nebenabreden und
Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Für den Umfang der Lieferung ist die
schriftliche Auftragsbestätigung samt Firmenstempel und Unterschrift des
Verkäufers maßgebend.
Sollten Privatkunden/Endverbraucher oder Personen mit falschen Identitäten widerrechtlich Anfragen stellen bzw. etwas bestellen, so wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt, ein Vertrag wird nicht geschlossen er ist nichtig.
2. Preise und Zahlung
Die Preise gelten einschließlich
Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung.
In den Preisen ist die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit sie vom Käufer geschuldet ist. Fracht -, Überführungs-,
Verpackung-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes
vereinbart ist, der Käufer. Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, sofern
nichts anderes vereinbart ist, bei Übergabe des Kaufgegenstandes, nach
Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung, zur Zahlung sofort fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel
werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung
berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungen - und
Diskontspesen. Gegen die
Ansprüche des Verkäufers kann ein Käufer
nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, kann
der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen
setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer
ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten oder/und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verzugszinsen werden mit
dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet.
Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere
Belastung nachweist.
3. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu
ihrem Ablauf der Gegenstand die Firma des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen der höheren Gewalt, insbesondere bei Krieg, Arbeitskämpfen
oder Hindernissen, die nicht des Verkäufers abhängen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung
eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist des
Verkäufers schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit
dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung
Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Käufer kann im Falle des Verzuges
dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er
die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ein Schadenersatzanspruch
steht dem Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
Der Anspruch auf Lieferung ist in
diesem Fall ausgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend ab
dem 5. Werktag nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei
Lagerung beim Verkäufer mindestens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages für jeden
Tag berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener
verlängerter Frist zu beliefern. Die geschuldeten Zahlungen hat der Käufer zu dem Zeitpunkt zu leisten, zu
dem er sie hätte leisten müssen, wenn der Versand nicht verzögert worden wäre.
4. Gefahrenübergang/Abnahme
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung
des Kaufgegenstandes auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf
Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch,
Feuer- und Wasserschäden, wie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der
Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft
auf den Käufer über. Angelieferte Kaufgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen
vom Käufer unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich aller Forderungen die der Verkäufer aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer
hat, Eigentum des Verkäufers. Der Vorbehalt bleibt auch bestehen, für alle Forderungen,
die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zum Beispiel aufgrund von
Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
Soweit das Recht in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht
zulässt, kann der Verkäufer alle Rechte ausüben die er sich an dem Liefergegenstand vorbehalten hat.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Verkäufers mit zu wirken, die dieser zum
Schutz seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am
Liefergegenstand treffen will. Solange der Vorbehalt besteht, ist eine
Veräußerung
Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne
schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Eingriffen von
Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen hat der Käufer dem Verkäufer sofort
schriftliche Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes,
insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei
eingezogen werden können.
Der Käufer hat die Pflicht, während der
Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und
erforderlich werdende Reparaturen sofort durchführen zu lassen. Die Gefahr des
Unterganges, der Abnützung, oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes während der Rechtswirksamkeit des
Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und
den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach,
stellt er Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs
eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
Wird die gesamte Restschuld nicht sofort auf Anforderung des Verkäufers gezahlt, so erlischt
das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Gegenstand und der Verkäufer ist berechtigt sofort seine
Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Alle damit verbundenen Kosten trägt der
Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt unbeschadet einer Schadenersatzverpflichtung des Käufers,
den wieder in Besitz genommenen Gegenstand nebst Zubehör durch Verkauf bestmöglich zu
verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Ein Übererlös
wird ihm ausbezahlt.
6. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet eine dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Angaben in bei
Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte
etc. sind als annähernd zu betrachten und keine Eigenschaften, sondern dienen
als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
Gebrauchte Automaten
Gebrauchte Automaten und Gegenstände werden ohne Gewährleistung, ohne Garantie und ohne Rücknahme veräußert.
Neue Automaten
Der Käufer hat Anspruch, bei Neugeräten auf
eine Teilegarantie von 12. Monaten.
Bei Beseitigung von Fehlern,
Berechnung der hierzu notwendigen Kosten, wie Anlieferung
bzw. Abholung oder An.- und Abfahrt(Wegegeld, Arbeitszeit und Spesen)
gehen zu Lasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers. Beanstandete Teile hat der Käufer dem Verkäufer „ Frei Haus“ zu
übersenden. Der Verkäufer kann verlangen, dass die Nachbesserung durch den Käufer erfolgt. Ein
Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der
aufgetretene Fehler im ursächlichen
Zusammenhang damit besteht, dass
der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat
(Beanstandungen werden nur
berücksichtigt , wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware –
bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung - spätestens jedoch 6
Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von
Belegen angezeigt werden) oder der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist oder der
Kaufgegenstand in einem vom Verkäufer nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt
wurde oder der Käufer die Betriebsanleitung nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß und
Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind,
sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Weiterer Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Gebrauchte Ersatzteile
Gebrauchte Ersatzteile werden ohne Garantie, ohne Gewährleistungen und ohne Rücknahme veräußert. Neue Ersatzteile wo die Garantie abgelaufen ist, werden behandelt wie gebrauchte Ersatzteile.
7. Haftung
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers. Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf
vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden.
8. Schadenersatz
Bleibt der Kunde nach Fälligkeit des
Kaufpreises und einer weiteren Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens 2 Wochen mit der Zahlung
im Rückstand, dann ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von
einer Woche statt der Abnahme, Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
Wenn der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordert, darf er 25
% des Nettokaufpreises als Schadenersatz fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass dem
Verkäufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Außerdem ist der Verkäufer
verpflichtet, die seinem
zuständigen Vertreter entgangenen
Provision zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, die Provision in eigenem Namen
geltend zu machen.
9. Copyright
Alle Texte und Fotos sowie Informationen sind geistiges Eigentum der Fa. Euler Automaten. Photos auf dieser Website, Angebote, Schriftverkehr – E- Mails usw. sind durch Fa. Euler Automaten geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Euler Automaten in den Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro netto belegt. Alle Angaben von Daten und Informationen gelten unter Vorbehalt. Fa. Euler Automaten übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Folgeschäden. Es gelten alle Bereiche auf dieser Website. Sollten illegale Links auf unserer oder von unserer Homepage eingerichtet oder geschaltet sein, die nicht handschriftlich von Fa. Euler Automaten signiert bzw. genehmigt sind werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 250.000 Euro fällig die über das Deutsche Gesetz bzw. über europäisches/internationales Recht eingeklagt werden. Es gilt für alle Vereinbarungen das Deutsche Recht bzw. europäisches -- internationales Recht. Für fremdeingestellte Links übernimmt Fa. Euler keine Haftung und Gewährleistung.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anwendbares Recht
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
Geschäftsverbindung ist nach Wahl des Verkäufers Gerichtstand des Sitz des
Verkäufers oder Sitz des Käufers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland desweiteren kann europäisches und internationales Recht
herangezogen werden.
Stand: 10.01.2023