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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's von Euler Automaten
Verkauf nur an Gewerbetreibende. Kein Verkauf an Endverbraucher oder Privatpersonen.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Euler Automaten. Inhaber KFM.(IHK) Frank Euler. Deutschland und Spanien.
1.Allgemein Den Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Euler Automaten (Verkäufer) und ihren Kunden/Vertragshändler(nur gewerbliche Käufer) liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsverbindungen des Käufers gelten nicht. Diese bedürfen der ausdrücklichen Anerkennung der Firma Euler Automaten. Die Angebote der Firma Euler Automaten sind freibleibend. Der Käufer ist an der Bestellung 4 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt hat. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung samt Firmenstempel und Unterschrift des Verkäufers maßgebend.
Sollten Privatkunden/Endverbraucher oder Personen mit falschen Identitäten widerrechtlich Anfragen stellen bzw. etwas bestellen, so wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt, ein Vertrag wird nicht geschlossen er ist nichtig.
2. Preise und Zahlung Die Preise gelten einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung. In den Preisen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit sie vom Käufer geschuldet ist. Fracht -, Überführungs-, Verpackung-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Käufer. Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Übergabe des Kaufgegenstandes, nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, zur Zahlung sofort fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungen - und Diskontspesen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann ein Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder/und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verzugszinsen werden mit dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
3. Lieferung Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand die Firma des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen der höheren Gewalt, insbesondere bei Krieg, Arbeitskämpfen oder Hindernissen, die nicht des Verkäufers abhängen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist des Verkäufers schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzuges dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ein Schadenersatzanspruch steht dem Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend ab dem 5. Werktag nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung beim Verkäufer mindestens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages für jeden Tag berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Die geschuldeten Zahlungen hat der Käufer zu dem Zeitpunkt zu leisten, zu dem er sie hätte leisten müssen, wenn der Versand nicht verzögert worden wäre.
4. Gefahrenübergang/Abnahme Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden, wie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Angelieferte Kaufgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen vom Käufer unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.
5. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen die der Verkäufer aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat, Eigentum des Verkäufers. Der Vorbehalt bleibt auch bestehen, für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zum Beispiel aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Soweit das Recht in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, kann der Verkäufer alle Rechte ausüben die er sich an dem Liefergegenstand vorbehalten hat. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Verkäufers mit zu wirken, die dieser zum Schutz seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am Liefergegenstand treffen will. Solange der Vorbehalt besteht, ist eine Veräußerung Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort durchführen zu lassen. Die Gefahr des Unterganges, der Abnützung, oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes während der Rechtswirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort auf Anforderung des Verkäufers gezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Gegenstand und der Verkäufer ist berechtigt sofort seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt unbeschadet einer Schadenersatzverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz genommenen Gegenstand nebst Zubehör durch Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Ein Übererlös wird ihm ausbezahlt.
6. Gewährleistung Der Verkäufer gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte etc. sind als annähernd zu betrachten und keine Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
Gebrauchte Automaten
Gebrauchte Automaten und Gegenstände werden ohne Gewährleistung, ohne Garantie und ohne Rücknahme veräußert.
Neue Automaten
Der Käufer hat Anspruch, bei Neugeräten auf eine Teilegarantie von 12. Monaten. Bei Beseitigung von Fehlern, Berechnung der hierzu notwendigen Kosten, wie Anlieferung bzw. Abholung oder An.- und Abfahrt(Wegegeld, Arbeitszeit und Spesen) gehen zu Lasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Beanstandete Teile hat der Käufer dem Verkäufer „ Frei Haus“ zu übersenden. Der Verkäufer kann verlangen, dass die Nachbesserung durch den Käufer erfolgt. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler im ursächlichen Zusammenhang damit besteht, dass der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat (Beanstandungen werden nur berücksichtigt , wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung - spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen angezeigt werden) oder der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist oder der Kaufgegenstand in einem vom Verkäufer nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurde oder der Käufer die Betriebsanleitung nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterer Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Gebrauchte Ersatzteile
Gebrauchte Ersatzteile werden ohne Garantie, ohne Gewährleistungen und ohne Rücknahme veräußert. Neue Ersatzteile wo die Garantie abgelaufen ist, werden behandelt wie gebrauchte Ersatzteile.
7. Haftung Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers. Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden.
8. Schadenersatz Bleibt der Kunde nach Fälligkeit des Kaufpreises und einer weiteren Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens 2 Wochen mit der Zahlung im Rückstand, dann ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von einer Woche statt der Abnahme, Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wenn der Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordert, darf er 25 % des Nettokaufpreises als Schadenersatz fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Außerdem ist der Verkäufer verpflichtet, die seinem zuständigen Vertreter entgangenen Provision zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, die Provision in eigenem Namen geltend zu machen.
9. Copyright
Alle Texte und Fotos sowie Informationen sind geistiges Eigentum der Fa. Euler Automaten. Photos auf dieser Website, Angebote, Schriftverkehr – E- Mails usw. sind durch Fa. Euler Automaten geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Euler Automaten in den Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro netto belegt. Alle Angaben von Daten und Informationen gelten unter Vorbehalt. Fa. Euler Automaten übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Folgeschäden. Es gelten alle Bereiche auf dieser Website. Sollten illegale Links auf unserer oder von unserer Homepage eingerichtet oder geschaltet sein, die nicht handschriftlich von Fa. Euler Automaten signiert bzw. genehmigt sind werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 250.000 Euro fällig die über das Deutsche Gesetz bzw. über europäisches/internationales Recht eingeklagt werden. Es gilt für alle Vereinbarungen das Deutsche Recht bzw. europäisches -- internationales Recht. Für fremdeingestellte Links übernimmt Fa. Euler keine Haftung und Gewährleistung.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindung ist nach Wahl des Verkäufers Gerichtstand des Sitz des Verkäufers oder Sitz des Käufers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland desweiteren kann europäisches und internationales Recht herangezogen werden.
Stand: 10.01.2023
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