AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's von Euler Automaten

 Verkauf nur an Gewerbetreibende. Kein Verkauf an Endverbraucher oder Privatpersonen.

 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Euler Automaten. Inhaber KFM.(IHK) Frank Euler. Deutschland und Spanien.


1.Allgemein
Den Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Euler Automaten (Verkäufer) und ihren Kunden/Vertragshändler(nur gewerbliche Käufer) liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Entgegenstehende allgemeine Geschäftsverbindungen des Käufers  gelten nicht. Diese bedürfen der ausdrücklichen Anerkennung der Firma Euler Automaten. Die Angebote der Firma Euler Automaten sind freibleibend. Der Käufer ist an der Bestellung 4 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt hat. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung samt Firmenstempel und Unterschrift des Verkäufers maßgebend.

Sollten Privatkunden/Endverbraucher oder Personen mit falschen Identitäten widerrechtlich Anfragen stellen bzw. etwas bestellen, so wird der Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt, ein Vertrag wird nicht geschlossen er ist nichtig.


2. Preise und Zahlung
Die Preise gelten  einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung.
In den Preisen ist  die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit sie vom Käufer geschuldet ist. Fracht -, Überführungs-, Verpackung-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Käufer. Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes  vereinbart ist, bei Übergabe des Kaufgegenstandes, nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, zur Zahlung sofort fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungen - und Diskontspesen. Gegen die
Ansprüche des Verkäufers kann ein Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich  eine  Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist  der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder/und  Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verzugszinsen werden mit dem aktuellen  Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Sie sind höher oder niedriger  anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.


3. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand die Firma des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft  mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen der höheren Gewalt, insbesondere bei Krieg, Arbeitskämpfen oder Hindernissen, die nicht des Verkäufers abhängen. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist des Verkäufers schriftlich auffordern, binnen  angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn  dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Der Käufer kann im Falle des Verzuges dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem  Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag  zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; ein Schadenersatzanspruch steht dem Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
Der Anspruch auf  Lieferung ist in diesem  Fall ausgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend ab dem 5. Werktag nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung beim Verkäufer mindestens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages für jeden Tag berechnet. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den  Käufer mit angemessener  verlängerter Frist zu beliefern. Die geschuldeten Zahlungen hat der Käufer zu dem Zeitpunkt zu leisten, zu dem er sie hätte leisten müssen, wenn der Versand nicht verzögert worden wäre.


4. Gefahrenübergang/Abnahme
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Kaufgegenstandes auf den  Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf  Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden, wie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der  Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Angelieferte Kaufgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen vom Käufer unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen.


5. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen die der Verkäufer aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat, Eigentum des Verkäufers. Der Vorbehalt bleibt auch bestehen,  für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zum Beispiel aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Soweit  das Recht in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht zulässt,  kann der Verkäufer alle Rechte ausüben die er sich an dem Liefergegenstand vorbehalten hat. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Verkäufers mit zu wirken, die dieser zum Schutz  seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am  Liefergegenstand treffen will. Solange der Vorbehalt besteht, ist eine Veräußerung
Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung  des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.
Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort  durchführen zu lassen. Die  Gefahr des Unterganges, der Abnützung, oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes während der Rechtswirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer. Kommt der Käufer seinen Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld  fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort auf Anforderung des Verkäufers gezahlt, so erlischt das  Gebrauchsrecht des Käufers an dem Gegenstand  und der Verkäufer ist berechtigt  sofort seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.
Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt  unbeschadet einer Schadenersatzverpflichtung des Käufers, den wieder in Besitz  genommenen Gegenstand nebst Zubehör durch Verkauf  bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht. Ein Übererlös wird ihm ausbezahlt.



6. Gewährleistung
Der Verkäufer gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende  Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte etc.  sind als annähernd zu betrachten und keine Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.

Gebrauchte Automaten

Gebrauchte Automaten und Gegenstände werden ohne Gewährleistung, ohne Garantie und ohne Rücknahme veräußert.

Neue Automaten

Der Käufer hat Anspruch, bei Neugeräten auf eine Teilegarantie von 12. Monaten.
Bei Beseitigung von Fehlern, Berechnung  der  hierzu notwendigen  Kosten, wie Anlieferung bzw.  Abholung oder An.- und Abfahrt(Wegegeld, Arbeitszeit und Spesen) gehen  zu Lasten des Käufers. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Beanstandete Teile hat der Käufer dem Verkäufer „ Frei Haus“ zu übersenden. Der Verkäufer kann verlangen, dass die Nachbesserung durch den Käufer erfolgt.  Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Gewährleistungsansprüche  bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler im ursächlichen
Zusammenhang damit  besteht, dass der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat
(Beanstandungen werden nur berücksichtigt , wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach  Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung  - spätestens  jedoch 6 Monate nach  Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen  angezeigt werden) oder der Kaufgegenstand unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist oder der Kaufgegenstand in einem vom Verkäufer nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurde oder der Käufer die  Betriebsanleitung  nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die  auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind,
sind von der Gewährleistung  ausgeschlossen. Weiterer  Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf  Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Gebrauchte Ersatzteile

Gebrauchte Ersatzteile werden ohne Garantie, ohne Gewährleistungen und ohne Rücknahme veräußert. Neue Ersatzteile wo die Garantie abgelaufen ist, werden behandelt wie gebrauchte Ersatzteile.


7. Haftung
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung  der gesetzlichen  Vertreter,  Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers. Die  Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende  Schäden.


8. Schadenersatz
Bleibt der Kunde nach Fälligkeit des Kaufpreises  und einer weiteren Mahnung mit einer  Fristsetzung von mindestens 2 Wochen mit der Zahlung im Rückstand, dann ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von einer Woche statt der Abnahme, Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag  zurückzutreten  oder  Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wenn der Verkäufer Schadenersatz  wegen Nichterfüllung fordert, darf er 25 % des Nettokaufpreises als Schadenersatz  fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Außerdem ist der Verkäufer verpflichtet, die seinem
zuständigen Vertreter entgangenen Provision zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, die Provision in eigenem Namen geltend zu machen.  

 

9. Copyright  

Alle Texte und Fotos sowie Informationen sind geistiges Eigentum der Fa. Euler Automaten. Photos auf dieser Website, Angebote, Schriftverkehr – E- Mails usw.  sind durch Fa. Euler Automaten geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Euler Automaten in den Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro netto belegt. Alle Angaben von Daten und Informationen gelten unter Vorbehalt. Fa. Euler Automaten übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Folgeschäden. Es gelten alle Bereiche auf dieser Website. Sollten illegale Links auf unserer oder von unserer Homepage eingerichtet oder geschaltet sein, die nicht handschriftlich von Fa. Euler Automaten signiert bzw. genehmigt sind werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 250.000 Euro fällig die über das Deutsche Gesetz bzw. über europäisches/internationales Recht eingeklagt werden. Es gilt für alle Vereinbarungen das Deutsche Recht bzw. europäisches -- internationales Recht. Für fremdeingestellte Links übernimmt Fa. Euler keine Haftung und Gewährleistung.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindung ist nach Wahl des Verkäufers Gerichtstand des Sitz des Verkäufers oder Sitz des Käufers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland desweiteren kann europäisches und internationales Recht herangezogen werden.

Stand: 10.01.2023